Artenschutz

Artenschutz

Für Uhrarmbänder aus Reptilleder und den Handel mit Ihnen, gelten besondere Gesetze, die im Interesse des Artenschutzes in Übereinstimmung mit dem weltweit gültigen Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen entwickelt worden sind. Demnach ist es vorgeschrieben, den Nachweis zu erbringen, dass Uhrarmbänder aus Reptilleder legal erworben sind. Bereits seit Ende 1987 ist in Deutschland das vom Internationalen Reptilleder Verband e.V. (IRV) entwickelte, heute staatlich kontrollierte Kennzeichnungssystem mit der Artenschutzfahne als Legalitätsnachweis für artenschutzrechtlich einwandfreie Ware anerkannt.

Daher werden die bei uns produzierten Reptilien-Uhrarmbänder mit einer IRV-Fahne (Artenschutz) ausgezeichnet. Dies garantiert nach den Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens, dass das Leder ein artenschutzrechtlich einwandfreier Artikel ist.

 

Für mehr Informationen zum Internationalen Reptilleder Verband e.V. (IRV) sehen Sie einfach hier nach:

www.irv-ra.de